Frage:
Ein Mann sagt: Sein Vater ist verstorben (mutawaffī متوفِّي), und er habe im Ramadan eine Einladung zu einem Essen organisiert als Sadaqah für ihn. Was ist das Urteil darüber?
Antwort:
Das Richtige ist, dass man sagt: mutawaffā (متوفّى), denn Allah, der Erhabene, sagte:
﴿قُلْ يَتَوَفَّاكُمْ مَلَكُ الْمَوْتِ﴾
„Sprich: Der Engel des Todes wird euch abberufen.“ (Surah as-Sadschdah 32:11)
Und Er sagte:
﴿اللَّهُ يَتَوَفَّى الْأَنْفُسَ حِينَ مَوْتِهَا﴾
„Allah beruft die Seelen ab zum Zeitpunkt ihres Todes.“ (Surah az-Zumar 39:42)
Wenn er damit beabsichtigt, die Bedürftigen zu speisen, dann ist daran nichts auszusetzen. Wenn er aber beabsichtigt, eine Feier zu veranstalten, zu der er die Nachbarn und die Wohlhabenden einlädt, dann ist dies eine Neuerung.
Es gibt noch eine andere Sache, die manche Menschen tun (wenn jemand stirbt): dass sie ein Tier schlachten wie bei der Opfergabe (Udhiyyah). Das ist eine noch schwerwiegendere Neuerung als die erste. Denn die Opfergaben gehören nur zum Opferfest.
Außerdem sollten die Studenten des Wissens unter dem Allgemeinvolk verbreiten, dass das sogenannte Abendessen für die Eltern im Ramadan nicht das ist, worauf es ankommt. Dein Bittgebet für deinen Vater im Tarawih-Gebet oder im Tahajjud-Gebet ist weitaus besser, als dass du für ihn zehn Kamelstuten schlachtest.
Scheich Muḥammad al-‘Uthaimīn, rahimahullah
Quelle: Liqāʼāt al-Bāb al-Maftūḥ (115)
Übersetzer: Khawer Malik